Wenn Sie eine der Voraussetzungen für die Augenlaser Kostenübernahme der Schweizer Grundversicherung erfüllen, kann Ihnen die Krankenkasse Kosten für den Eingriff «nach besonderer Gutsprache» erstatten. Dafür müssen Sie im Voraus ein Gutachten von EyeLaser bei der Versicherung einreichen, das bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Im Anschluss entscheidet Ihre Krankenkasse, ob und wie viel sie bezahlt. Es ist denkbar, dass auch nur die Kosten für ein Auge übernommen werden, da danach eine Brille die verbleibende Fehlsichtigkeit korrigieren könnte. Soll trotzdem der Sehfehler vollständig korrigiert werden, müssen Sie die restlichen Kosten selbst tragen.
Fazit: Es kommt auf den Einzelfall an und muss unbedingt im Voraus abgeklärt werden, um die nötige Sicherheit zu haben.






