Wann ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse in der Schweiz möglich?!

Die Entscheidung für das Augenlasern kann eine kostenintensive Investition in scharfe Sicht ohne Brille und Kontaktlinsen sein. Die meisten Krankenkassen beteiligen sich zwar an den Kosten, die für Sehhilfen anfallen, sind aber nicht bereit, die Kosten einer Sehfehlerkorrektur durch eine Laseroperation zu übernehmen. 

Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist selbst die Grundversicherung zur Kostenübernahme bei Augenlasern verpflichtet. Zusatzversicherungen können ebenfalls die Augenlaser Kosten ganz oder teilweise tragen. 

Erfahren Sie hier, welche Krankenversicherungen in der Schweiz Ihre Augenlaser Kosten übernehmen und Ihnen den Traum von Brillenfreiheit ermöglichen.

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Grundversicherung: Kostenübernahme bei Augenlasern

Die Grundversicherung ist in der Schweiz obligatorisch und stellt die grundlegende Gesundheitsversorgung sicher. Sofern es sich bei Ihrem Augenlaser-Vorhaben um einen Eingriff handelt, der durchgeführt wird, um einen Sehfehler zu korrigieren, gehört dieser nicht zu den «medizinisch notwendigen Behandlungen». Deshalb übernimmt die Grundversicherung in diesem Fall in der Regel keine Augenlaser Kosten. 

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch Ausnahmefälle, in welchen selbst die Grundversicherung – auch ohne Zusatzversicherung – Ihnen die anfallenden Kosten ganz oder teilweise erstattet: 

  • Kontaktlinsen- & Brillen-Unverträglichkeit bei vorliegender Sehschwäche 
  • Kontaktlinsenunverträglichkeit bei einer Sehschwäche von mind. +/- 10 Dioptrien 
  • Kontaktlinsenunverträglichkeit bei einer Abweichung der Sehschwäche zwischen beiden Augen von mind. +/- 3 Dioptrien
  • Katarakt-OP (refraktiver Linsentausch) mit Monofokallinsen

Vorgehen bei Kostenübernahme durch die Grundversicherung: 

Wenn Sie eine der Voraussetzungen für die Augenlaser Kostenübernahme der Schweizer Grundversicherung erfüllen, kann Ihnen die Krankenkasse Kosten für den Eingriff «nach besonderer Gutsprache» erstatten. Dafür müssen Sie im Voraus ein Gutachten von EyeLaser bei der Versicherung einreichen, das bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

Im Anschluss entscheidet Ihre Krankenkasse, ob und wie viel sie bezahlt. Es ist denkbar, dass auch nur die Kosten für ein Auge übernommen werden, da danach eine Brille die verbleibende Fehlsichtigkeit korrigieren könnte. Soll trotzdem der Sehfehler vollständig korrigiert werden, müssen Sie die restlichen Kosten s