Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Grundversicherung (KVG): Zahlt nur bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. >10 Dioptrien, Linsenunverträglichkeit, Keratokonus, Unfallfolgen).
  • Zusatzversicherung (VVG): Pakete wie Helsana Completa oder Swica Optima zahlen oft CHF 500.– bis 1.000.– an Laser oder Linsen.
  • Der Steuer-Hebel: Im Kanton Zürich können selbstgetragene Krankheitskosten, die 5% des Nettoeinkommens übersteigen, abgezogen werden.
  • Grauer Star: Hier zahlt die Kasse die Basis-OP. Sie zahlen nur das Upgrade für Premium-Linsen (Trifokal) oder Laser-Präzision.
  • Unser Service: Wir erstellen alle nötigen Kostengutsprachen und steuerkonformen Belege für Sie.

Vorgehen bei Kostenübernahme durch die Grundversicherung:

Eyelaser Zürich

Wenn Sie eine der Voraussetzungen für die Augenlaser Kostenübernahme der Schweizer Grundversicherung erfüllen, kann Ihnen die Krankenkasse Kosten für den Eingriff «nach besonderer Gutsprache» erstatten. Dafür müssen Sie im Voraus ein Gutachten von EyeLaser bei der Versicherung einreichen, das bestätigt, dass die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

Im Anschluss entscheidet Ihre Krankenkasse, ob und wie viel sie bezahlt. Es ist denkbar, dass auch nur die Kosten für ein Auge übernommen werden, da danach eine Brille die verbleibende Fehlsichtigkeit korrigieren könnte. Soll trotzdem der Sehfehler vollständig korrigiert werden, müssen Sie die restlichen Kosten selbst tragen.

Fazit: Es kommt auf den Einzelfall an und muss unbedingt im Voraus abgeklärt werden, um die nötige Sicherheit zu haben.

Medizinisches Gutachten bei EyeLaser Zürich erstellen lassen:

Als Augenlaser-Spezialist in Zürich beraten wir Sie gerne ganzheitlich bezüglich Ihrer Sehfehlerkorrektur durch Augenlasern oder Linsenoperation. Wir kennen den Prozess der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung bei Augenlasern und unterstützen Sie mit den nötigen medizinischen Dokumenten.

Im Zuge der Voruntersuchung werden Ihre Augen und Ihre Fehlsichtigkeit umfassend untersucht und gerne erstellen wir für Sie einen entsprechenden Bericht inkl. transparenter Kostendarlegung.

Infogespräch
0 CHF
Voruntersuchung
300 CHF

*Diese Kosten werden Ihnen auf die folgende Augenlaser-Behandlung angerechnet. Der Termin ist unverbindlich. Entscheiden Sie sich schlussendlich gegen eine Behandlung bei EyeLaser Zürich, erlassen wir Ihnen – abgesehen von den Aufwänden für die augenärztliche Untersuchung – die Kosten der Voruntersuchung vollständig. Die Voruntersuchung ist also vollkommen risikofrei für Sie!

 

Augenlasern Zusatzversicherungen in der Schweiz

Die Chancen, dass Ihre Krankenkasse die Augenlaser Kosten übernimmt, sind deutlich höher, wenn Sie sich für eine entsprechende Zusatzversicherung entschieden haben. Ob und bis zu welchem Betrag die Zusatzversicherungen Sie unterstützen, hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab.

EDOF-Linsen

Es gibt über 50 Krankenkassen in der Schweiz, die jeweils unterschiedliche Portfolios an Zusatzleistungen anbieten. Im Folgenden haben wir für Sie eine Übersicht aus Krankenversicherungen und deren Zusatzversicherungen zusammengestellt, die (zumindest einen Teil der) Kosten für Augenlasern übernehmen: Bitte beachten Sie, dass unsere Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit erhebt. Sie sollten stets selbst prüfen, anschliessend individuell Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse halten und deren Bewilligung einholen, um sich der Kostenübernahme sicher zu sein.

 Die Grundversicherung (KVG) – «Die Pflicht»

Augenlasern Zürich

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) stuft refraktive Chirurgie grundsätzlich als «Nicht-Pflichtleistung» ein. Brillen und Kontaktlinsen gelten als zumutbare Hilfsmittel.

Die seltenen Ausnahmen (nach MiGeL):
Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn eine Brille keine ausreichende Sehschärfe mehr ermöglicht. Dies betrifft Fälle wie:

  • Extrem hohe Fehlsichtigkeit: Über +/- 10 Dioptrien oder >3 Dioptrien Astigmatismus (Hornhautverkrümmung).
  • Anisometropie: Ein Unterschied von mehr als 3 Dioptrien zwischen beiden Augen (binokulares Sehen gestört).
  • Erkrankungen: Z.B. nach Hornhauttransplantationen oder bei Vernarbungen.
  • Keratokonus: Das Crosslinking (CXL) wird bei Progression meist übernommen.

Die Zusatzversicherung (VVG) – «Die Kür»

Hier liegt das Potenzial. Da Augenlasern als Gesundheitsvorsorge gilt, beteiligen sich viele Versicherer.

Übersicht der Beteiligungen (Richtwerte):
(Bitte prüfen Sie Ihre individuelle Police)

Versicherung Paket-Beispiel Beitrag (ca.) Tipp
Helsana SANA / COMPLETA 75% bis CHF 1.000 Gilt oft alle 5 Kalenderjahre.
Swica OPTIMA bis CHF 1.000 Gilt oft für «Vorsorge/Sehhilfen».
CSS myFlex Ambulant bis CHF 1.000 Je nach Stufe (Economy/Balance/Premium).
Visana Ambulant CHF 200 – 500 Oft kombinierbar mit Brillen-Guthaben.
Concordia DIVERSA ca. CHF 200 Eher geringer Beitrag.
Sanitas Vital bis CHF 1.000 Je nach Stufe.

Der Steuer-Abzug (Der «Zürich-Vorteil»)

Ein Leben ohne Brille – Erfolgsgeschichten aus Zürich

Viele Patienten unterschätzen diesen Punkt. Im Kanton Zürich (und vielen anderen) können Krankheitskosten als «außergewöhnliche Belastung» abgezogen werden.

Spezialfall: Grauer Star (Das Hybrid-Modell)

Trifokallinsen

Hier herrscht oft Verwirrung. Wir schaffen Klarheit durch das Splitting-Verfahren.

  1. Rechnung 1 (An die Krankenkasse): Die Klinik rechnet die Entfernung der trüben Linse und die Implantation einer Standard-Linse direkt nach TARDOC ab.
  2. Rechnung 2 (An Sie): Sie erhalten nur die Rechnung für das «Upgrade» auf Lebensqualität (z.B. Trifokal-Linse für Brillenfreiheit oder Femto-Laser für Präzision).
    Vorteil: Sie zahlen nur den Mehrwert, nicht die ganze OP.

Die EyeLaser-Ampel

Ein Leben ohne Brille – Erfolgsgeschichten aus Zürich

🟢 Hohe Chance auf Erstattung:

  • Zusatzversicherung vorhanden (VVG).
  • Grauer Star Diagnose (Basis zahlt Kasse).
  • Wohnsitz Zürich + Mittleres Einkommen (Steuerabzug).

🟡 Prüfung notwendig:

  • Sehr hohe Dioptrien (>10).
  • Attestierte Linsenunverträglichkeit (Wir helfen beim Gutachten).
  • Keratokonus (Medizinische Indikation).

🔴 Selbstzahler (Investition):

  • Reine Lifestyle-Entscheidung ohne Zusatzversicherung.
  • Lösung: Nutzen Sie unsere 0%-Finanzierung über heylight.
Dr. Victor Derhartunian

Dr. med. Victor Derhartunian
Experte für refraktive Chirurgie & Patientenanwalt


«Mein Ziel ist nicht nur die beste Sicht für Sie, sondern auch der fairste Weg dorthin. Wir kämpfen für jede berechtigte Rückerstattung unserer Patienten und unterstützen Sie bei der Bürokratie.»

Häufig gestellte Fragen

Zahlt die Krankenkasse, wenn ich beruflich auf gute Sicht angewiesen bin (z.B. Pilot, Polizist)?

Nein. Auch wenn der Beruf perfekte Sicht erfordert, gilt dies für die Grundversicherung als «Berufskosten» oder Privatvergnügen. Es gibt keine Ausnahmen für Piloten, Chauffeure oder Polizisten.

Zahlt die IV (Invalidenversicherung)?

Nur in extremen Ausnahmefällen bei Geburtsgebrechen, die durch Brillen nicht korrigierbar sind. Für die klassische Kurzsichtigkeit ist die IV nicht zuständig.

Übernimmt die Unfallversicherung (SUVA) Kosten?

Nur, wenn die Fehlsichtigkeit direkte Folge eines Unfalls war (z.B. Hornhautverletzung durch Splitter). Eine normale Verschlechterung der Sicht ist «Krankheit», nicht «Unfall».

Zahlt die Militärversicherung (MV)?

Wenn Sie im Militärdienst eine Augenverletzung erleiden, ja. Für die Korrektur einer bestehenden Fehlsichtigkeit, um diensttauglich zu werden (z.B. für Pilotenanwärter), zahlt die MV in der Regel nicht.

Was, wenn meine Versicherung die Kostenübernahme ablehnt?

Das ist bei der Grundversicherung der Standardfall. Wir können Sie unterstützen, indem wir ein detailliertes medizinisches Schreiben aufsetzen, das die Notwendigkeit (z.B. bei massiver Kontaktlinsen-Unverträglichkeit) medizinisch begründet. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.

Ich habe eine Brillen-Zusatzversicherung. Gilt die auch für Laser?

Oft ja! Viele Versicherer (z.B. Visana, Swica) haben ein Budget, das entweder für Brillen oder für Laser genutzt werden kann. Prüfen Sie, ob Ihr Guthaben «für Sehhilfen» definiert ist.

Kann ich die OP auf zwei Jahre splitten für die Versicherung?

Ja, das ist ein Profi-Tipp. Wenn Ihre Versicherung «pro Kalenderjahr» zahlt (z.B. CHF 500 pro Jahr), können wir das linke Auge im Dezember und das rechte im Januar behandeln. So nutzen Sie das Budget doppelt.

Lohnt sich ein Wechsel der Zusatzversicherung vor der OP?

Vorsicht: Meistens gibt es eine Karenzzeit (Wartefrist) von 6 bis 12 Monaten, bevor Leistungen bezogen werden können. Ein Wechsel «kurz vor der OP» funktioniert daher meist nicht.

Was kostet eine Bestätigung für die Versicherung bei EyeLaser?

Nichts. Das Ausfüllen von Formularen für Ihre Zusatzversicherung gehört bei uns zum Service.

Gilt der Steuerabzug auch im Kanton Aargau/Schwyz/Zug?

Das Prinzip der «außergewöhnlichen Belastung» gibt es auf Bundesebene. Die Hürden (Selbstbehalt in %) variieren jedoch je nach Kanton. In Zürich sind es 5%, in anderen Kantonen oft höher. Prüfen Sie die Wegleitung Ihrer Steuererklärung.

Bezieht sich die 5%-Hürde auf Brutto- oder Netto-Lohn?

Im Kanton Zürich bezieht sich die Hürde auf das Reineinkommen (Netto). Das ist vorteilhaft, da dieser Betrag niedriger ist als das Brutto, wodurch die 5%-Schwelle schneller erreicht wird.

Kann ich die Rechnung in Raten zahlen, um sie steuerlich aufzuteilen?

Für den Steuerabzug gilt meist das «Abflussprinzip» (wann das Geld geflossen ist). Wenn Sie über heylight finanzieren, zahlt die Bank uns sofort (Abfluss im Jahr 1), Sie zahlen der Bank Raten zurück. Klären Sie mit Ihrem Treuhänder, ob die Raten als Schuldzinsen oder Krankheitskosten gelten.

Zahlt die Kasse bei Keratokonus das Crosslinking?

Ja. Das Crosslinking (CXL) zur Stabilisierung der Hornhaut ist eine Pflichtleistung der Grundversicherung, wenn eine Progression (Verschlechterung) nachgewiesen ist. Die Kombination mit Laser zur Sehverbesserung ist jedoch oft Selbstzahler-Leistung.

Wie funktioniert die Abrechnung beim Grauen Star mit Premium-Linsen?

Wir nutzen das «Splitting-Verfahren». Die Klinik rechnet die Basis-Operation (Katarakt-OP) und die Standard-Linse direkt via TARDOC mit der Kasse ab. Sie erhalten von uns lediglich eine separate Rechnung über den Mehrpreis der Premium-Linse.

Zahlt die Kasse den Linsentausch (RLE) ab 50 Jahren?

Nein, wenn keine medizinische Indikation (wie Grauer Star) vorliegt, ist der Linsentausch eine Selbstzahler-Leistung («Clear Lens Exchange»).

Zahlt die Kasse bei Kindern unter 18?

Augenlasern wird unter 18 Jahren generell nicht durchgeführt (Auge wächst noch). Bei medizinisch notwendigen Eingriffen (z.B. Crosslinking bei Kindern) zahlt die Kasse.

Brauche ich eine Überweisung vom Hausarzt?

Für die Behandlung als Selbstzahler nicht. Wenn wir jedoch eine Leistung über die Grundversicherung (z.B. Grauer Star) abrechnen sollen und Sie ein «Hausarzt-Modell» haben, benötigen Sie eine Überweisung.

Ich bin Grenzgänger / habe eine internationale Versicherung. Zahlt die?

Internationale Privatversicherungen (z.B. Bupa, Allianz Worldwide) sind oft viel großzügiger als Schweizer Kassen und übernehmen refraktive Chirurgie teilweise komplett. Bringen Sie Ihre englische Police mit.

Gibt es Mengenrabatt, wenn ich beide Augen lasere?

Nein. Da wir für jedes Auge ein neues, steriles Set an Einweg-Instrumenten und Lizenzen (Schwind ATOS) verwenden, sind die Materialkosten fix. Die Sicherheit steht an erster Stelle.

Was passiert, wenn ich die Rechnung verliere?

Kein Problem. Wir speichern alle Belege digital und können Ihnen jederzeit eine Kopie für Steuer oder Versicherung zusenden.