Kostenübernahme einer Augenlaser-OP durch die Krankenkasse in der Schweiz

Bei der Entscheidung, ob Ihre eigene Krankenkasse die Kosten für eine Augenlaseroperation übernimmt, ist zu beachten, dass die Krankenkassen leicht unterschiedliche Anforderungen an die Kostenübernahme und Vorschriften für Wahlbehandlungen wie Augenlaseroperationen haben können. Während einige Krankenkassen die gesamten Kosten für Augenlaserbehandlungen übernehmen, verlangen andere eine vorherige Genehmigung und/oder den Nachweis, dass der Eingriff medizinisch notwendig ist, bevor sie die Kosten übernehmen. Darüber hinaus übernehmen viele Anbieter die Kosten für die Behandlung nur teilweise, so dass es wichtig ist, sich sorgfältig zu informieren, bevor man eine Entscheidung trifft. Lesen Sie unbedingt alle Informationen über die Kostenübernahme durch Ihren Versicherer sowie die Kriterien für die Erstattung.

Welche Kosten fallen für das Augenlasern in der Schweiz an?

Die Kosten für eine Laserbehandlung können je nach Operationstechnik, Augenarzt und eingeschlossenen Behandlungen variieren.

  • Voruntersuchung

Bei der Voruntersuchung nimmt ein Augenarzt verschiedene Augenmessungen vor, um festzustellen, ob eine Laserbehandlung für den Patienten in Frage kommt. Der Patient wird auch ein Gespräch mit dem Arzt führen, in dem er über das Verfahren und mögliche Risiken informiert wird und alle Fragen beantwortet werden können.

  • Operation

Der Lasereingriff erfolgt in der Regel unter örtlicher Betäubung und ist innerhalb von 30 Minuten abgeschlossen.

  • Nachuntersuchung

Die Nachuntersuchung dient der Beurteilung des Ergebnisses der Laserbehandlung.

  • Medikamente

Nach der Operation müssen über einen längeren Zeitraum Augentropfen verabreicht werden.

Außerdem können mit der Behandlung zusätzliche Kosten verbunden sein, wie z. B. Reisekosten, da das Autofahren danach nicht mehr möglich ist.

Die Gretchenfrage: Übernehmen Krankenkassen die Kosten des Augenlaserns?

Bei der Wahl einer Krankenkasse ist es grundsätzlich wichtig, die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern zu berücksichtigen, um eine geeignete Entscheidung treffen zu können. Die Krankenkassen können sich in Bezug auf ihre Leistungen und Services unterscheiden, z. B. bei den Wartezeiten für den Versicherungsschutz, den Zuzahlungen für bestimmte Leistungen und den jährlichen Höchstbeiträgen. Im Allgemeinen werden Sie feststellen, dass Krankenversicherungen mit kürzeren Wartezeiten tendenziell höhere Prämien haben als solche mit längeren Wartezeiten. Darüber hinaus bieten die verschiedenen Gesellschaften unterschiedliche Arten von Zusatzleistungen an, z. B. für die Betreuung von Müttern und Zahnbehandlungen.

Neben diesen Unterschieden bei den von den Krankenkassen angebotenen Leistungen kann es auch zu Diskrepanzen bei den Kostenbeteiligungsregelungen kommen. Während einige Krankenversicherungen 100 % der medizinischen Kosten bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr abdecken, bevor der Versicherte eine Zuzahlung oder Mitversicherung leisten muss, können andere höhere Zuzahlungen verlangen, unabhängig davon, wie viel medizinische Leistungen im Laufe des Jahres in Anspruch genommen wurden. Die unterschiedliche Höhe der Kostenbeteiligung kann große finanzielle Auswirkungen haben, wenn ein Versicherter umfangreiche Leistungen benötigt. Es ist daher wichtig, dass die Verbraucher alle Verträge und Einzelheiten sorgfältig prüfen, bevor sie eine Entscheidung treffen.

Was sagen die gesetzlichen Krankenkassen zu den Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen oft nicht die Kosten für Augenlaseroperationen. Das liegt daran, dass sie als kosmetische Behandlung und nicht als medizinisch notwendig angesehen wird, so dass die Kosten von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Auch Brillen oder Kontaktlinsen werden von diesen Versicherungen nicht erstattet, da sie als Korrektur von Sehfehlern und nicht als medizinisch notwendig angesehen werden.

Dennoch kann es sich lohnen, bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse vorstellig zu werden, wenn Sie sich einer Augenlaseroperation unterziehen wollen und das Tragen von Brillen oder Kontaktlinsen für Sie nicht in Frage kommt. Es könnte Ihre Chancen auf eine teilweise Kostenübernahme erhöhen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie eine medizinische Notwendigkeit für solche Behandlungen haben. Denken Sie jedoch daran, dass Sie, wenn Sie die Kosten nicht rechtlich anfechten, höchstwahrscheinlich keine Erstattung von den gesetzlichen Krankenkassen für Augenlaseroperationen erhalten werden.

Die Grundversicherung trägt Kosten nur in Einzelfällen

Die Kosten für bestimmte Laseroperationen können von der Grundversicherung übernommen werden. Dies kann für Patienten mit schlechter Sehkraft, die keine Kontaktlinsen oder Brillen vertragen, von großem Vorteil sein. Je nach Schwere der Erkrankung und der Fähigkeit des Patienten, adäquate Korrekturgläser zu tragen, kann die Grundversicherung die Kosten für bestimmte Operationen übernehmen. In der Regel müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein, damit die Kosten übernommen werden können. Wenn ein Patient zum Beispiel schlecht sieht und keine Kontaktlinsen oder Brillen verträgt, kann die Korrektur des Grauen Stars mit einer Monofokallinse von der Grundversicherung übernommen werden. Auch Patienten mit einer Fehlsichtigkeit von mindestens +/- 10 Dioptrien, die keine Kontaktlinsen vertragen, oder Patienten, bei denen der Sehunterschied zwischen beiden Augen mindestens 3 Dioptrien beträgt und ein Auge keine Kontaktlinsen verträgt, kommen in Frage.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Grundversicherung medizinische Lasereingriffe in der Regel nur in Einzelfällen übernimmt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Wenn man weiß, wie die Kostenübernahme funktioniert und welche spezifischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Patienten, die mit einer Sehschwäche zu kämpfen haben, Geld sparen, indem sie die mit einer Laseroperation verbundenen Ausgaben minimieren.

Welche Krankenkasse übernimmt was – oder auch nicht?

Wenn Sie die oben genannten Kriterien erfüllen und sich einer Laseroperation unterziehen müssen, ist es möglich, von Ihrer Versicherung eine Kostenerstattung zu erhalten. In Fällen, in denen diese Kriterien nicht erfüllt sind, müssen möglicherweise andere Möglichkeiten geprüft werden, um die Kosten für eine Laseroperation zu senken und sie für Patienten, die sie wirklich benötigen, zugänglicher zu machen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Gesundheitsdienstleister und Ihrer Krankenkasse, welche Möglichkeiten es gibt, wenn Sie nicht alle diese Voraussetzungen erfüllen. Aber schauen wir uns die einzelnen Versicherer mal genauer an:

CSS/Intras Krankenkasse

Die CSS und die Intras Krankenversicherung bieten eine breite Palette von Deckungsmöglichkeiten an, von grundlegenden Sehhilfen bis hin zu speziellen Paketen, die auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kunden zugeschnitten sind. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass bestimmte Pakete nicht zwischen Brillen, Kontaktlinsen und Augenlaserbehandlungen unterscheiden. Die Grundversicherung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sieht eine jährliche Gebühr von 180 CHF für Brillen oder Kontaktlinsen vor, wobei Laserbehandlungen nicht abgedeckt sind. Der Versicherungsschutz der CSS und der Intras geht über diese Grundversorgung hinaus und bietet den Versicherten Rabatte beim Kauf von Brillen sowie eine unterschiedlich hohe Deckung für Augenuntersuchungen, Screenings und andere sehkraftbezogene Behandlungen wie Operationen des Grauen Stars oder verschreibungspflichtige Sonnenbrillen. Letztendlich ist es immer ratsam, die verschiedenen Aspekte eines Versicherungspakets sorgfältig zu prüfen, bevor man eine Entscheidung trifft – sei es bei CSS und Intras oder einem anderen Versicherer -, um sicherzustellen, dass man das bestmögliche Angebot erhält.

SWICA

SWICA ist eine Schweizer Krankenkasse, die ihren Versicherten Leistungen für die Sehhilfe anbietet. Alle Versicherten haben im Rahmen der Grundversicherung Anspruch auf Kostenbeiträge für Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen. Um die Beiträge zu erhöhen, bietet SWICA die Zusatzversicherungen „COMPLETA TOP“, „SUPPLEMENTA“ und „OPTIMA“ an. In der Grundversicherung sind bis zum 18. Altersjahr 180 Franken pro Jahr versichert. Lebensjahr. Mit diesem Betrag können je nach Sehbedürfnis Brillen oder Kontaktlinsen gekauft werden.

Über die Grundversicherung hinaus bietet SWICA eine breite Palette von Zusatzleistungen an, die von höheren Bedarfsbeiträgen über die Aufhebung der Altersbeschränkung bis hin zu Rabatten auf Sonnenschutzbrillen und Laserkorrekturen reichen, je nachdem, welche Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. SWICA ist stolz darauf, dass sie sich für einen wirksamen Versicherungsschutz zu einem erschwinglichen Preis einsetzt, damit alle Versicherten von einer qualitativ hochstehenden Augenpflege profitieren können.

Helsana, Sansan bzw. Progres

Die Zusatzversicherungen Progres und Sansan von Helsana bieten eine Reihe von nützlichen Leistungen für Ihre Gesundheitsvorsorge. Diese Versicherungen können notwendige Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen bis zum Alter von 18 Jahren abdecken. Die Grundversicherungsbeiträge belaufen sich in beiden Tarifen auf 180 CHF/Jahr. Leider deckt jedoch keine der beiden Versicherungen Behandlungen wie Augenlaseroperationen ab.

Zusätzlich bietet Helsana eine Grundversicherung bis zum 18. Lebensjahr an. Lebensjahr eine Grundversicherung an, die es auch Jugendlichen ohne bestehende Police ermöglicht, notwendige medizinische Behandlungen sicher und unbesorgt in Anspruch zu nehmen. Mit dieser Dienstleistung können sich Jugendliche gegen Unfälle und Krankheiten absichern, ohne auf eine Vollversicherung für Erwachsene angewiesen zu sein, die in der jetzigen Lebensphase zu kostspielig sein kann.

Assura

Assura bietet eine Zusatzversicherung namens „COMPLEMENTA EXTRA“ an, die Leistungen für Sehhilfen und Korrekturen abdeckt. Dieser Plan deckt die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen für Personen bis 18 Jahre in der Grundversicherung zu einem jährlichen Preis von 180 CHF ab. Assura erweitert den Versicherungsschutz auch durch eine Krankenversicherung bis zum Alter von 18 Jahren, so dass Familien ihre Kinder schon in jungen Jahren absichern können.

Der umfassende Versicherungsplan von Assura ermöglicht Familien und Einzelpersonen den Zugang zu qualitativ hochwertigen augenärztlichen Leistungen bei gleichzeitig größerer finanzieller Flexibilität. Die verlängerte Versicherungsdauer über das 18. Lebensjahr hinaus gibt den Kunden die Gewissheit, dass sie auch mit zunehmendem Alter geschützt sind. Diese Vorteile machen Assura zu einer großartigen Option für alle, die einen zusätzlichen Schutz für die Augenversorgung suchen.

Sanitas, Wincare

Sanitas ist ein führender Anbieter von Sehhilfen in der Schweiz. Neben der Grundversicherung, die Brillen und Kontaktlinsen abdeckt, bietet Sanitas auch die Möglichkeit, mit Zusatzversicherungen Beiträge an die Sehhilfe zu leisten. So haben die Kunden die Möglichkeit, ihren Versicherungsschutz nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Im Normalfall können Personen zwischen 18 und 26 Jahren bis zu 180 Franken pro Jahr für Brillen oder Kontaktlinsen erhalten. Leider gibt es keine Beiträge für Augenlaserbehandlungen.

Darüber hinaus bietet die Grundversicherung der Sanitas einen Versicherungsschutz bis zum 18. Lebensjahr. Mit der Sanitas-Garantieversicherung erhalten junge Kinder einen umfassenden Versicherungsschutz, der Untersuchungen, Kontaktlinsen und Brillen umfasst, ohne dass sie sich um zusätzliche Kosten für Behandlungen oder Materialien kümmern müssen. Sanitas hat sich zum Ziel gesetzt, allen seinen Kunden die bestmögliche Versorgung zu bieten, indem es ihnen hilft, ihre Sehkraft auf dem neuesten Stand zu halten, und ihnen Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen und Hilfsmitteln zu einem erschwinglichen Preis verschafft.

Visana

Visana bietet ihren Kundinnen und Kunden eine umfassende Sehkraftversicherung an. Diese deckt nur die allgemeine Sehhilfe ab und beinhaltet keine Kosten für Augenlaserbehandlungen. Für Kunden unter 18 Jahren bietet Visana eine Grundversicherung an, die Brillen oder Kontaktlinsen bis zu einem Wert von 180 Franken pro Jahr abdeckt. Die Altersgrenze von 18 Jahren macht diese Versicherung zu einem idealen Einstiegsangebot für junge Menschen, die zu einem erschwinglichen Preis Zugang zu qualitativ hochstehenden Dienstleistungen und Produkten rund ums Sehen haben möchten.

Mit dem Abschluss einer Visana-Police können Sie sicher sein, dass Sie die nötige Unterstützung für die Grundversorgung mit Sehhilfen wie Kontrolluntersuchungen, Behandlungen, Diagnosen und Korrekturen (falls erforderlich) erhalten. Zudem haben die Versicherten über die Visana-Website Zugang zu Online-Ressourcen, so dass sie ihre Versicherung von überall aus verwalten können. Alles in allem können die Kunden mit den umfassenden und dennoch kostengünstigen Visana-Sehversicherungen sicher sein, dass ihr Augenlicht stets auf budgetfreundliche Weise versorgt ist.

CONCORDIA

CONCORDIA bietet zwei zusätzliche Versicherungspakete für Sehhilfen an. DIVERSA premium und DIVERSA plus sind die Zusatzversicherungen, die einen zusätzlichen Kostenbeitrag an die Anschaffung von Sehhilfen leisten. Sie sind für Personen bis zum Alter von 18 Jahren erhältlich und kosten 180 Franken pro Jahr für Brillen und Kontaktlinsen. Dies ist eine ideale Option für junge Menschen, die diese Hilfsmittel benötigen, und bietet gleichzeitig Unterstützung in Bezug auf die Erschwinglichkeit.

Abgesehen von der finanziellen Unterstützung bieten diese Tarife auch Sicherheit bei Sehkraftverlust oder Sehschwäche, da notwendige medizinische Hilfsmittel über die Zusatzversicherung der CONCORDIA bezogen werden können. Dies ist vor allem für vielbeschäftigte Eltern eine große Erleichterung, da sie sich nur schwer um die augenmedizinische Versorgung ihrer Kinder kümmern können.

KPT

Die KPT ist eine Versicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren ausgerichtet ist. Das System bietet eine Grundversicherung für Brillen, Kontaktlinsen und bestimmte Sehhilfen wie Lesebrillen und Lupen, falls der Einzelne sie benötigt. Dies trägt dazu bei, dass sich junge Menschen keine Gedanken über die Kosten machen müssen, die mit der Erhaltung ihrer Sehkraft verbunden sind. Darüber hinaus übernimmt die KPT auch einen Teil der Kosten für Augenlaserbehandlungen, die allerdings nicht völlig kostenlos sind.

Dieses Versicherungssystem wurde geschaffen, um jungen Menschen eine erschwingliche Gesundheitsversorgung zu bieten. Sie kann vor allem für diejenigen von Vorteil sein, die sich eine herkömmliche Krankenversicherung oder einen Besuch beim Optiker nicht ohne Hilfe leisten können. Was die Erschwinglichkeit anbelangt, so bietet die KPT bis zum Alter von 18 Jahren einen jährlichen Zuschuss von 180 CHF für Brillen oder Kontaktlinsen an, während ein zusätzlicher Plan „Health Care Plus“ ohne Altersbeschränkung, aber mit einem Höchstbetrag von ebenfalls 180 CHF erhältlich ist. Damit erleichtert die KPT auch jüngeren Menschen die notwendigen Massnahmen zum Schutz ihrer Sehkraft, ohne ihr Portemonnaie massiv zu belasten.

Groupe Mutuel, Avenir, Philos

Die Groupe Mutuel ist eine schweizweit tätige Versicherungsgesellschaft, die sich auf die Absicherung von Familien mit hochwertigen Kranken- und Lebensversicherungen spezialisiert hat. Ihre Versicherungsoptionen umfassen Grund- und Zusatzleistungen für Erwachsene und Kinder. In Bezug auf die Ausrüstung bietet die Groupe Mutuel begrenzte Leistungen für Brillengläser und Kontaktlinsen, leistet jedoch keine Beiträge für schwere Laserbehandlungen. Diese Einschränkungen gelten für Kinder bis 18 Jahre, für die die Groupe Mutuel bis zu 180 CHF pro Jahr für Brillen oder Kontaktlinsen zahlt.

Für Erwachsene bietet die Groupe Mutuel Optionen in Form von Zusatzleistungen und flexiblen Paketen, die in Kombination mit der Grundversicherung einen kostengünstigen Versicherungsschutz bieten. Außerdem gibt es bei ausgewählten Händlern Sonderrabatte auf Brillen und Kontaktlinsen. All diese Leistungen sind über die sichere Online-Plattform der Groupe Mutuel zugänglich, die es den Kunden ermöglicht, ihren Versicherungsschutz einfach und bequem zu verwalten. Letztendlich ist die Groupe Mutuel eine ausgezeichnete Option für Schweizer Familien, die eine umfassende Deckung für medizinische Bedürfnisse zusammen mit zusätzlicher Unterstützung in Bezug auf optische Geräte wie Brillen oder Kontaktlinsen suchen.

Atupri

Atupri ist eine Versicherungsgesellschaft, die eine umfassende Zusatzversicherung namens „MIVITA EXTENSA“ anbietet. Dieser Plan hilft bei Augenlaserbehandlungen und der Grundversicherung für Personen unter 18 Jahren. Zu den Leistungen dieses Tarifs gehört ein jährlicher Beitrag von 180 CHF für Brillen oder Kontaktlinsen für Personen unter 18 Jahren. Erwachsene, die „MIVITA EXTENSA“ abschliessen, haben Anspruch auf eine 50%ige oder maximale Deckung der Kosten für Augenlaserbehandlungen.

Atupri ist eine zuverlässige Quelle für private und zuverlässige Krankenversicherungsoptionen, die eine breite Palette von Bedürfnissen abdecken. Ihre Zusatztarife bieten großartige Leistungen zu günstigen Preisen, die den Zugang zu wichtigen Behandlungen wie Augenlaseroperationen erleichtern und erschwinglicher machen. Mit den Versicherten von Atupri können Sie sich beruhigt zurücklehnen, denn Sie wissen, dass Ihre Augengesundheit das ganze Jahr über geschützt ist, egal wie alt Sie sind.

ÖKK

ÖKK ist ein Versicherungsanbieter, der Zusatzleistungen für Sehhilfen und Korrekturen anbietet. Sie bietet eine Grundversicherung namens ÖKK START an, die nach Belieben erweitert werden kann. Damit haben Versicherte bis zum Alter von 18 Jahren Anspruch auf eine Brille oder Kontaktlinsen zu einem Jahresbeitrag von 180 Franken. Dieser Tarif ist garantiert für allfällige Änderungen aufgrund von Verordnungsänderungen. Nach dem 18. Lebensjahr bieten Zusatzversicherungen wie ÖKK NATUR PLUS weitere Gesundheitsleistungen an, wie z.B. eine erhöhte Deckung und mehr Leistungen, die in den Versicherungskosten enthalten sind.

Die Leistungen im Rahmen des ÖKK Sehkorrekturschutzes sind vielfältig und umfassend. Er deckt nicht nur Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen ab, sondern auch Augenuntersuchungen, Tests und Behandlungen, die für die Diagnose und Behebung von Problemen im Zusammenhang mit der Sehgesundheit notwendig sind. Sie bietet eine Absicherung gegen unvorhergesehene Probleme und einen zusätzlichen Schutz, der sicherstellt, dass die medizinischen Kosten im Zusammenhang mit der Sehkraft während des gesamten Lebens auf ein Minimum beschränkt bleiben.

Vivao Sympany

Vivao Sympany ist ein Versicherungsanbieter, der sich auf die Bedürfnisse von Menschen mit Sehbehinderungen spezialisiert hat. Sie bietet verschiedene Versicherungen für Brillen, Kontaktlinsen und sogar Augenlaserbehandlungen an. Für Jugendliche bietet Vivao Sympany einzigartige Leistungen bis zum 18. Lebensjahr, darunter eine Pauschale von 180 Franken/Jahr für Brillen oder Kontaktlinsen und eine ambulante Zusatzversicherung bis zum gleichen Alter.

Für unter 18-Jährige bietet Vivao Sympany eine umfassende Absicherung gegen sehkraftbezogene Kosten, die typischerweise in den Entwicklungsjahren anfallen. Die Tarife gehören zu den günstigsten auf dem Markt und sind damit für die Kundinnen und Kunden erschwinglich und zugänglich. Mit kundenorientierten Dienstleistungen verspricht Vivao Sympany einen qualitativ hochstehenden Service und vorteilhafte Policen über verschiedene Deckungen in Bezug auf Augenpflegeprodukte und Dienstleistungen.

Agrisano

Die Agrisano ist ein Schweizer Krankenversicherer, der sich darauf spezialisiert hat, seinen Kunden personalisierte Leistungspakete anzubieten. Allerdings bietet die Agrisano keine Leistungen für Augenlaserbehandlungen an, auch nicht bei Zusatzversicherungen. Trotz dieses eingeschränkten Leistungspakets bietet sie jedoch Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen an. Die Grundversicherung gilt bis zum 18. Lebensjahr und beinhaltet einen jährlichen Beitrag von 180 Franken für Brillen oder Kontaktlinsen. Zu beachten ist, dass es sich dabei ausschliesslich um die Kosten für den Kauf der Produkte handelt; damit zusammenhängende medizinische Kosten wie Untersuchungen oder Folgekonsultationen müssen vom Kunden selbst getragen werden.

Obwohl die Agrisano für Personen unter 18 Jahren eine Grundversorgung im Bereich der Augenheilkunde anbietet, gelten für ihre Leistungspakete bestimmte Einschränkungen. So können beispielsweise Augenlaserbehandlungen nicht von der Agrisano-Krankenversicherung übernommen werden, selbst wenn eine Zusatzversicherung besteht. Darüber hinaus können die Prämien je nach dem vom Kunden gewählten Tarif in Abhängigkeit von Faktoren wie dem Altersanteil variieren. Generell ist die Agrisano jedoch eine sinnvolle Option, um einen Teil der Kosten für den Erwerb von Brillen und Kontaktlinsen zu decken, wenn dies erforderlich ist.

EGK

Die EGK ist ein in der Schweiz ansässiger Krankenversicherer, der Brillen und Kontaktlinsen abdeckt. Der Versicherungsschutz bis zum 18. Lebensjahr beträgt 180 CHF pro Jahr, unabhängig davon, ob der Kunde eine Brille oder Kontaktlinsen wählt. Die EGK deckt zwar keine Augenlaserbehandlungen ab, bietet aber zwei Grundversicherungen an, EGK-SUN-BASIC-A und EGK-SUN-BASIC-M, die bis zum 18. Lebensjahr erhältlich sind. Lebensjahr erhältlich sind. Diese Versicherungen decken die Kosten für Brillen oder Kontaktlinsen ab, um die Sehkraft junger Menschen in der Schweiz zu verbessern.

Die EGK-Pläne zielen darauf ab, einen umfassenden Gesundheitsschutz zu bieten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Kunden im Rahmen ihres jeweiligen Budgets bleiben. Dies kann besonders für Familien mit Kindern unter 18 Jahren von Vorteil sein, die gleichzeitig ihre Gesundheitskosten im Griff haben müssen. Darüber hinaus decken diese Tarife wesentliche Aspekte im Zusammenhang mit gutem Sehen ab, die bei vielen anderen Versicherungsarten nicht berücksichtigt werden. Durch die EGK können die Kunden von ermäßigten Brillenpreisen und einer klaren Sicht für junge Menschen profitieren, die am meisten gefährdet sind, ein schlechtes Sehvermögen zu entwickeln.

Wie sieht es bei den private Krankenkassen aus? Übernehmen diese die Kosten für Augenlasern?

Private Krankenversicherungen übernehmen oft einen Teil oder die gesamten Kosten einer Augenlaseroperation, so dass die Betroffenen von einer verbesserten Sehkraft profitieren können, ohne die vollen Kosten tragen zu müssen. Bevor Sie sich einer LASIK-Behandlung unterziehen, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer privaten Krankenversicherung erkundigen, wie diese die Kosten für eine Augenlaseroperation übernimmt. Je nach Vereinbarung zwischen dem Patienten und seinem Versicherer kann es zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen – von einer vollständigen Übernahme der Kosten für die vor- und nachoperativen Behandlungen bis hin zu einer teilweisen oder gar keinen Übernahme der Kosten. Daher sollte auch Ihrer Krankenkasse ein Kostenvoranschlag zur Prüfung vorgelegt werden, bevor Sie sich für oder gegen eine Augenlaseroperation entscheiden.

Darüber hinaus bieten einige private Zusatzversicherungen eine Entschädigung für Brillen oder Kontaktlinsen an, was die Gesamtkosten senken kann, da viele dieser Zusatzversicherungen auch die Kosten für Augenlaserbehandlungen teilweise übernehmen. Wie bei jeder normalen Kurzsichtigkeit müssen jedoch auch hier die besonderen Bedingungen des verbleibenden Versicherers erfüllt sein, damit die Kosten für eine Augenlaseroperation erstattet werden können. Daher wird den Patienten empfohlen, sich mit beiden Arten von Versicherern zu beraten, bevor sie sich für eine Korrekturbehandlung entscheiden, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen und gleichzeitig die finanzielle Gesamtbelastung zu minimieren.

Zusatzversicherungen für die Kostenübernahme

Ambulante Zusatzversicherungen sind bei Personen beliebt, die eine kostengünstige Möglichkeit zur Deckung von Augenbehandlungsleistungen suchen. Solche Zusatzversicherungen beteiligen sich oft an den Kosten für Augenbehandlungen und Laseroperationen, aber es ist wichtig, daran zu denken, dass die Art des Versicherungsschutzes und die Höhe der Kostenübernahme von einem Versicherer zum anderen variieren können. Darüber hinaus ist es wichtig, die Höhe der Erstattung zu prüfen, die in der Police enthalten ist, um festzustellen, ob der Einzelne einen ausreichenden Nutzen aus seinem Anbieter ziehen kann.

Bei der Suche nach einer Zusatzversicherung sollte man sich den Leistungskatalog des Versicherers genau ansehen, da nicht alle Policen Laserbehandlungen in ihren Leistungsumfang aufnehmen und die Kostenbeteiligung je nach Anbieter unterschiedlich hoch ist. Zu wissen, wie viel ein Versicherer abdeckt oder zu übernehmen bereit ist, kann den entscheidenden Unterschied ausmachen, wenn es darum geht, den finanziellen Aufwand mit dem gewünschten Ergebnis in Einklang zu bringen. Letztendlich kann die Wahl des richtigen Zusatzversicherungsanbieters eine hohe Kostenbeteiligung für Laseroperationen und potenzielle langfristige Einsparungen bedeuten.

Unsere Versicherung-Schweiz Empfehlung

Die Kosten für eine medizinische Behandlung können sich schnell summieren, und es kann vorkommen, dass die Grundversicherung nicht den vollen Betrag für die Behandlung übernimmt. Wenn Sie eine Laserbehandlung benötigen, ist der Abschluss einer geeigneten Zusatzversicherung dringend zu empfehlen. Gerne können Sie sich an unabhängige Experten, etwa von Insurance-Switzerland, wenden, die über umfassende Kenntnisse des Versicherungsmarktes verfügen.

Auch wenn die Kostenübernahme durch die Krankenversicherer eher mau aussieht, sollten Sie den Kopf nicht in den Sand stecken. Ihr Augenlicht ist eines Ihrer wichtigsten Güter und wenn Sie eine Augenlaser-OP benötigen findet sich eine Lösung. Wer Sie in jedem Fall dabei unterstützt bzw. Ihnen entgegenkommt ist der Fiskus.

Sie können die Kosten für das Augenlasern steuerlich geltend machen

Wer die Kosten für ein medizinisches Verfahren als außergewöhnliche Belastung in seiner jährlichen Steuererklärung geltend macht, kann Geld sparen. Diesen Steuerabzug können diejenigen geltend machen, die diese Kosten aus eigener Tasche und nicht über ihre Grundversicherung bezahlen. Er kann auch für Ausgaben im Zusammenhang mit der Selbstbeteiligung und dem Selbstbehalt gelten, wenn die Grundversicherung nur einen Teil der Gesamtkosten übernimmt.

Um diesen Abzug in Anspruch nehmen zu können, sollten die Belege für alle notwendigen Ausgaben wie Arzt- oder Krankenhauskosten, Medikamente, Transportkosten und andere damit verbundene Ausgaben aufbewahrt werden. Mit diesen Belegen ist es dann möglich, die Ausgaben in der persönlichen Steuererklärung geltend zu machen. In den meisten Ländern gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit der Abzug in Anspruch genommen werden kann; daher ist es wichtig, dass sich die Steuerzahler vor der Abgabe ihrer Steuererklärung über die Einzelheiten informieren.

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Autor:

Dr. Victor Derhartunian

Nachdem er sein Handwerk von den beiden Pionieren der Laserchirurgie gelernt hat, gehört Dr. Victor Derhartunian zu den führenden Chirurgen in Europa. Der leitende Augenchirurg bei EyeLaser in Zürich kann seine Patienten in 5 Sprachen beraten.

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