Die Grundversicherung bzw. die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten fürs Augenlasern. Das bedeutet, dass Sie selbst zahlen müssen, wenn die Behandlung nicht medizinisch notwendig ist. Ausnahmen sind nur dann denkbar, wenn Patienten eine extreme Sehschwäche haben oder eine Unverträglichkeit gegenüber Brillen und Kontaktlinsen nachweisen können. In diesen Fällen ist auch eine Übernahme durch die Grundversicherung denkbar.
Anders sieht es bei privaten Zusatzversicherungen aus. Hier kommt es auf Versicherer und Tarif an.