Die Grundversicherung wird in den meisten Fällen nicht zu einer Kostenübernahme verpflichtet sein. Es fehlt an der medizinischen Notwendigkeit. Von der Regel gibt es mitunter Ausnahmen, sodass unter Bedingungen auch die Grundversicherung in der Schweiz die Kosten der Sehfehlerkorrektur vollständig oder teilweise übernehmen müssen:
- Wenn Sie keine Kontaktlinsen und keine Brille tragen können.
- Wenn Ihre Hornhautverkrümmung ausgesprochen stark ausgeprägt ist.
- Wenn die Fehlsichtigkeit zwischen beiden Augen mehr als 3 Dioptrien voneinander abweicht.
- Wenn Sie unter einem Katarakt leiden (übernommen werden nur Monofokallinsen).
Besser stehen die Chancen, wenn Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, die refraktive Sehfehlerkorrekturen – durch Augenlasern oder Linsenchirurgie – übernehmen. In unserer Krankenkassen Übersicht finden Sie eine Tabelle mit den beliebtesten Zusatzversicherungen und deren Leistungen in Bezug auf die Astigmatismus Korrektur.
In jedem Fall lohnt es sich, im Voraus abzuklären, ob Ihre Krankenkasse zur Zahlung verpflichtet ist. EyeLaser Zürich unterstützt Sie in diesem Prozess mit allen medizinischen Befunden und Informationen, die Sie benötigen.