Ist Augenlasern steuerlich absetzbar?

Autor: Dr. Victor Derhartunian 23 Juli 2021

Stell dir vor, du wachst morgens auf und siehst die Welt zum ersten Mal ohne Brille – gestochen scharf. Das ist ein unglaubliches Gefühl von Freiheit, oder? Doch wir wissen natürlich auch: Qualität hat ihren Preis, und eine Augenlaserkorrektur ist eine Investition in dich selbst. Aber wusstest du, dass dir der Staat dabei unter die Arme greifen kann? Viele Patienten vergessen nämlich, dass sie sich über die Steuererklärung einen netten Batzen Geld zurückholen können. Lass uns mal gemeinsam schauen, wie du deine neue Sehkraft ein bisschen günstiger bekommst.

Was erfahren Sie in diesem Text?

  • Kann ich die Kosten für das Augenlasern wirklich von der Steuer absetzen?Ja, in den meisten Fällen lässt sich die Behandlung als medizinische Ausgabe in der Steuererklärung geltend machen.
  • Wo genau trage ich diese Kosten in meinem Steuerformular ein?Du deklarierst die Ausgaben am besten als sogenannte „Sonderausgabe“ oder als außergewöhnliche Belastung.
  • Was bringt mir das Ganze am Ende finanziell?Durch den Abzug sinkt dein zu versteuerndes Einkommen, wodurch du oft einen Teil deiner gezahlten Einkommensteuer zurückbekommst.
  • Gilt das für jeden Patienten oder gibt es Ausnahmen?Das hängt von deinem persönlichen Einkommen und dem kantonalen Selbstbehalt ab, den du überschreiten musst.
  • Was rät der Experte für die Abwicklung?Dr. Victor Derhartunian empfiehlt dir, alle Rechnungen und Belege sorgfältig zu sammeln, damit das Steueramt sie problemlos akzeptiert.

Geld zurück vom Staat: Ist Augenlasern steuerlich absetzbar?

Hand aufs Herz: Wer freut sich nicht über eine Steuerrückerstattung? Während Krankenkassen das Lasern oft als reinen „Luxus“ abtun, sieht das Steueramt die Sache meist deutlich realistischer. Sie erkennen an, dass wir hier eine Fehlsichtigkeit korrigieren – also eine medizinische Heilbehandlung durchführen.

Die Einschätzung von Dr. Victor Derhartunian zur steuerlichen Absetzbarkeit

Unser leitender Arzt, Dr. Victor Derhartunian, erlebt oft, dass Patienten von den Kosten für das Augenlasern zunächst abgeschreckt sind. Er beruhigt dann meistens schnell:

„Wir sehen immer wieder, dass das Steueramt die Augenlaseroperation als medizinisch notwendig einstuft. Wer das in seiner Einkommensteuererklärung angibt, zahlt am Ende effektiv deutlich weniger für seine Behandlung.“

Im Grunde wird deine neue Sicht also indirekt vom Staat subventioniert. Warum solltest du dir dieses Geld entgehen lassen?

Wie funktioniert die Geltendmachung in der Steuererklärung?

Keine Angst vor dem Papierkram! Die bürokratische Hürde ist niedriger, als du vielleicht denkst. Du musst kein Steuerexperte sein, um deine OP-Kosten korrekt anzugeben.

Die Deklaration der Behandlungskosten als „Sonderausgabe“

In deinem Steuerformular gibt es einen speziellen Bereich für Krankheitskosten oder „Sonderausgaben“. Hier trägst du den Betrag ein, den du für die OP bezahlt hast.

Was brauchst du dafür? Eigentlich nur die Rechnung von uns und den Beleg, dass du sie bezahlt hast. Da wir eine spezialisierte Fachklinik sind, reicht unsere Rechnung dem Steueramt normalerweise als Beweis völlig aus. Ein extra Attest vom Amtsarzt? In den allermeisten Fällen ist das gar nicht nötig. Wir machen es dir so einfach wie möglich und stellen dir alle Unterlagen aus, die du brauchst.

Das finanzielle Ziel: Rückerstattung eines Teils der Einkommensteuer

Was passiert eigentlich im Hintergrund? Wenn du die Kosten angibst, schrumpft dein „steuerbares Einkommen“. Das Finanzamt tut so, als hättest du in diesem Jahr weniger verdient, weil du ja so hohe Gesundheitsausgaben hattest.

Das Ziel ist klar: Wir wollen, dass du einen Teil deiner Einkommensteuer zurückbekommst. Je nach deinem persönlichen Steuersatz kann das eine Ersparnis von mehreren hundert oder sogar tausend Franken bedeuten. So schmilzt der Preis für deine Freiheit von der Brille ganz gewaltig.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Brauche ich ein Rezept vom Hausarzt für das Steueramt?

Nein, in der Regel nicht. Die detaillierte Rechnung unserer Klinik reicht dem Steueramt meist als Nachweis für die medizinische Notwendigkeit vollkommen aus.

2. Bekomme ich den ganzen Betrag zurücküberwiesen?

Nicht direkt. Du bekommst nicht die Kosten der OP 1:1 erstattet, aber du ziehst den Betrag von deinem Einkommen ab. Die tatsächliche Ersparnis hängt dann von deinem persönlichen Steuersatz ab (Grenzsteuersatz).

3. Was hat es mit dem „Selbstbehalt“ auf sich?

Die meisten Kantone verlangen, dass die Gesundheitskosten einen gewissen Prozentsatz deines Nettoeinkommens (z. B. 5 %) übersteigen, damit sie steuerlich wirksam werden. Da eine Augenlaser-OP eine grössere Investition ist, knackst du diese Grenze damit meistens problemlos.

4. Kann ich auch die Fahrtkosten absetzen?

Ja, vergiss das auf keinen Fall! Du kannst normalerweise auch die Kilometerpauschale oder die Zugtickets für die Voruntersuchung, den OP-Tag und die Nachkontrollen geltend machen.

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Autor:

Dr. Victor Derhartunian

Dr. Victor Derhartunian hat sein Handwerk bei den beiden Pionieren der Laserchirurgie erlernt und gehört heute zu den führenden Chirurgen Europas. Der leitende Augenarzt von EyeLaser in Zürich kann seine Patientinnen und Patienten in 5 Sprachen beraten.

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