Voraussetzungen fürs Augenlasern – Wann Augen lasern möglich ist und wann nicht

Autor: Dr. Victor Derhartunian 7 Oktober 2024

Viele Menschen träumen davon, endlich auf Brille oder Kontaktlinsen verzichten zu können. Doch ab wann kann man Augen lasern lassen und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Ob Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Astigmatismus – die Entscheidung für eine Augenlaserbehandlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Stabilität der Sehstärke oder der Gesundheit der Augen.

Dieser Blog klärt die wichtigsten Fragen: Welche Augen lasern Voraussetzungen gibt es, was sind die Grenzwerte von Femto-LASIK, Trans-PRK, SmartSight sowie Linsen-OPs und wann ist Augenlasern sinnvoll? Lesen Sie weiter und erfahren Sie, ob eine Laserbehandlung für Sie infrage kommt und welche Alternativen es gibt, falls Sie nicht fürs Augenlasern geeignet sind.

Allgemeine Voraussetzungen fürs Augenlasern 

Bevor man sich Gedanken über die Voraussetzungen bzw. Grenzwerte der einzelnen Laserverfahren macht, ist der allgemeine Gesundheitszustand in den Blick zu nehmen. Denn dort wird die Grundlage für eine gelungene, Augenlaserbehandlung gelegt: 

Mindestalter und stabile Sehstärke

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Augenlasern ist das Mindestalter. Generell wird empfohlen, sich frühestens ab dem 18. Lebensjahr einer Augenlaserbehandlung zu unterziehen. Zu diesem Zeitpunkt ist die Sehkraft in der Regel weitgehend stabil, was eine Voraussetzung für den Eingriff ist. Ab wann kann man sich die Augen lasern lassen? Entscheidend ist nicht nur das Alter, sondern auch, dass die Sehstärke über einen Zeitraum von mindestens ein bis zwei Jahren stabil geblieben ist. Das bedeutet, dass sich der Sehfehler in dieser Zeit nicht wesentlich verändert haben sollte.

Junge Menschen unter 18 Jahren befinden sich oft noch in einer Phase, in der sich ihre Augen und damit ihre Sehschärfe verändern. Eine zu frühe Behandlung könnte daher zu unvorhersehbaren Ergebnissen führen, da sich die Sehstärke möglicherweise nach der Laserbehandlung erneut verschlechtert.

Augen lasern: Altersgrenze nach oben?! 

Eine Altersgrenze nach oben gibt es beim Augenlasern zwar nicht, doch bei älteren Patienten können andere Faktoren eine Rolle spielen. Ab welchem Alter das Augenlasern nicht mehr sinnvoll ist, hängt stark vom Zustand der Augen ab. Ab etwa dem 45. bis 50. Lebensjahr treten bei vielen Menschen natürliche Alterserscheinungen wie Alterssichtigkeit (Presbyopie) oder der Graue Star (Katarakt) auf. Diese Veränderungen machen das Augenlasern in vielen Fällen weniger effektiv oder ungeeignet, da der Sehfehler durch das Altern des Auges beeinflusst wird.

Augengesundheit als Voraussetzung

  • Hornhautdicke: Die Hornhaut muss ausreichend dick sein, um sicher gelasert werden zu können. Eine zu dünne Hornhaut erhöht das Risiko für Komplikationen und kann das Augenlasern ausschließen.
  • Hornhauterkrankungen (z.B. Keratokonus): Verformungen oder Instabilitäten der Hornhaut, wie beim Keratokonus, machen das Lasern ungeeignet, da die Hornhaut das Verfahren nicht stabil genug übersteht.
  • Netzhautschäden: Erkrankungen oder Verletzungen der Netzhaut, wie Netzhautablösungen oder starke Degenerationen, stellen ein Risiko dar und schließen das Augenlasern häufig aus.
  • Grüner Star (Glaukom): Der erhöhte Augeninnendruck beim Glaukom kann das Augenlasern komplizieren, da die Veränderung des Augendrucks nach der Operation schwer zu kontrollieren sein kann.
  • Trockenes Auge: Starke Trockenheit der Augen führt zu einer schlechteren Heilung nach dem Lasern und verstärkt mögliche Beschwerden. Eine vorherige Behandlung der Trockenheit ist ratsam.
  • Augenentzündungen: Aktive Entzündungen im Auge, wie Uveitis oder Bindehautentzündungen, müssen vor dem Eingriff vollständig abgeklungen sein, um Infektionen oder Heilungsstörungen zu vermeiden.
  • Gesunde Linse: Bei beginnendem Grauen Star (Katarakt) ist das Augenlasern oft weniger effektiv, da die Linsentrübung das Sehvermögen zusätzlich beeinträchtigt. Hier könnte ein Linsentausch sinnvoller sein.

Augenlasern und Schwangerschaft 

Während der Schwangerschaft wird das Augenlasern in der Regel nicht empfohlen. Der Grund dafür liegt in den hormonellen Veränderungen, die sowohl den Körper als auch die Augen betreffen. Diese können zu vorübergehenden Veränderungen der Sehstärke und der Hornhautdicke führen, wodurch das Ergebnis des Laserns unvorhersehbar werden kann. Selbst wenn sich die Sehschärfe stabilisiert hat, kann sie während der Schwangerschaft und Stillzeit erneut schwanken.

Darüber hinaus kann es in dieser Phase zu vermehrter Trockenheit der Augen kommen, was das Risiko von Heilungskomplikationen nach dem Eingriff erhöht. Auch wenn die Laserbehandlung selbst als sicher gilt, wird empfohlen, sie nicht während der Schwangerschaft oder Stillzeit durchzuführen, um mögliche Risiken für Mutter und Kind zu vermeiden.

Weitere gesundheitliche Voraussetzungen Augen lasern 

  • Kein Diabetes im fortgeschrittenen Stadium: Bei starkem Diabetes können Netzhautschäden auftreten, die das Augenlasern riskanter machen oder ganz ausschließen.
  • Keine Autoimmunerkrankungen: Erkrankungen wie Rheuma oder Lupus können die Heilung beeinträchtigen und das Risiko für Komplikationen erhöhen.
  • Keine Einnahme bestimmter Medikamente: Bestimmte Medikamente, wie Steroide, können den Heilungsprozess stören und sollten daher vor dem Eingriff geprüft werden. 

Voraussetzungen für die Femto-LASIK 

Bei der Femto-LASIK, einer der modernsten Methoden des Augenlaserns, gibt es spezifische Voraussetzungen in Bezug auf die Dioptrien und die Hornhautdicke.

  • Dioptrien-Grenzwerte:
    • Kurzsichtigkeit (Myopie) kann bis zu etwa -10 Dioptrien behandelt werden.
    • Weitsichtigkeit (Hyperopie) ist in einem Bereich von bis zu +4 Dioptrien korrigierbar.
    • Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) lässt sich in der Regel bis zu 5 Dioptrien korrigieren.
  • Hornhautdicke: Die Hornhaut muss ausreichend dick sein, da bei der Femto-LASIK ein sogenannter Flap (Hornhautdeckel) erstellt wird, der einen Teil der Hornhaut abträgt. Die Mindestdicke der Hornhaut liegt bei etwa 500 Mikrometern. Falls die Hornhaut zu dünn ist, besteht die Gefahr, dass die Stabilität des Auges nach der Behandlung nicht gewährleistet werden kann.

Voraussetzungen für Trans-PRK 

Die Trans-PRK (transepitheliale photorefraktive Keratektomie) ist eine oberflächliche Laserbehandlung und eignet sich besonders für Patienten mit dünnerer Hornhaut oder spezifischen Augenerkrankungen, die eine Femto-LASIK ausschließen. Sie hat jedoch ihre eigenen Grenzwerte und Anforderungen:

  • Dioptrien-Grenzwerte:
    • Kurzsichtigkeit (Myopie) kann bis zu -6 Dioptrien behandelt werden.
    • Weitsichtigkeit (Hyperopie) ist bis zu +3 Dioptrien korrigierbar.
    • Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) lässt sich bis zu 4 Dioptrien beheben.
  • Hornhautdicke: Trans-PRK ist besonders geeignet für Patienten mit einer dünneren Hornhaut, da im Gegensatz zur Femto-LASIK kein Flap geschnitten wird. Dies macht die Trans-PRK zu einer besseren Option bei einer Hornhautdicke von unter 500 Mikrometern.

Voraussetzungen für SmartSight / ReLEx SMILE 

Die SmartSight– oder ReLEx SMILE-Technologie ist eine minimalinvasive Laserbehandlung, die besonders schonend für das Auge ist, da kein Hornhaut-Flap geschnitten wird. Stattdessen wird eine kleine Lentikel (Gewebsscheibe) im Inneren der Hornhaut gelöst und durch einen winzigen Schnitt entfernt. Diese Methode eignet sich besonders für Patienten mit stabiler Kurzsichtigkeit und Astigmatismus.

  • Dioptrien-Grenzwerte:
    • Kurzsichtigkeit (Myopie) kann bis zu -10 Dioptrien behandelt werden.
    • Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) kann bis zu 5 Dioptrien korrigiert werden.
    • Weitsichtigkeit wird mit der SmartSight-/ReLEx SMILE-Methode derzeit nicht behandelt.
  • Hornhautdicke: Für das SMILE-Verfahren muss die Hornhaut eine ausreichende Dicke aufweisen, jedoch ist sie weniger dick als bei der Femto-LASIK erforderlich, da kein Flap gebildet wird. Patienten mit einer Hornhautdicke von 480 Mikrometern oder mehr sind in der Regel geeignete Kandidaten.

Linsenoperationen: Wenn die Voraussetzungen für das Augenlasern nicht vorliegen 

Wenn die Voraussetzungen für eine Augenlaserbehandlung nicht vorliegen oder das Augenlasern nicht möglich ist, dann bedeutet das nicht automatisch, dass die Fehlsichtigkeit nicht korrigiert werden kann. Vielmehr kommt dann die Möglichkeit der Linsen-OP ins Spiel: 

Linsenimplantation (ICL)

Die Linsenimplantation mit ICL (Implantierbare Kontaktlinse) ist eine hervorragende Alternative zum Augenlasern, insbesondere für Menschen, die für Laserbehandlungen nicht geeignet sind – sei es aufgrund extrem hoher Dioptrienwerte oder einer zu dünnen Hornhaut. Die ICL wird hinter der Iris und vor der natürlichen Linse eingesetzt und korrigiert dauerhaft die Sehfehler, ohne das Hornhautgewebe zu verändern.

  • Dioptrien-Grenzwerte:
    • Kurzsichtigkeit (Myopie) kann bis zu -18 Dioptrien korrigiert werden.
    • Weitsichtigkeit (Hyperopie) kann bis zu +10 Dioptrien behandelt werden.
    • Hornhautverkrümmung (Astigmatismus) lässt sich bis zu 6 Dioptrien korrigieren.
  • Hornhautdicke: Im Gegensatz zum Augenlasern spielt die Hornhautdicke bei der ICL-Behandlung keine Rolle, da die Hornhaut bei diesem Verfahren unberührt bleibt. Das macht die ICL ideal für Menschen mit sehr dünner Hornhaut oder anderen anatomischen Besonderheiten, die das Lasern ausschließen.

Refraktiver Linsentausch / Katarakt-OP 

Der refraktive Linsentausch (auch Katarakt-OP genannt, wenn der Graue Star vorliegt) ist eine Behandlungsmethode, bei der die natürliche Augenlinse durch eine künstliche Linse ersetzt wird. Diese Option eignet sich besonders für ältere Patienten oder Menschen, bei denen das Augenlasern aufgrund von starker Fehlsichtigkeit oder altersbedingten Veränderungen wie der Alterssichtigkeit nicht infrage kommt.

  • Dioptrien-Grenzwerte:
    • Kurzsichtigkeit (Myopie) und Weitsichtigkeit (Hyperopie) können in extremen Bereichen korrigiert werden, oft sogar über -20 Dioptrien hinaus.
    • Auch Astigmatismus kann mit speziellen torischen Linsen behoben werden, abhängig von der Art der Fehlsichtigkeit und den individuellen Gegebenheiten.
  • Hornhautdicke: Beim refraktiven Linsentausch spielt die Hornhautdicke keine Rolle, da die Behandlung die Linse und nicht die Hornhaut betrifft. Diese Methode ist daher ideal für Menschen mit sehr dünner Hornhaut oder anderen Hornhauterkrankungen, die ein Augenlasern ausschließen.
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Autor:

Dr. Victor Derhartunian

Nachdem er sein Handwerk von den beiden Pionieren der Laserchirurgie gelernt hat, gehört Dr. Victor Derhartunian zu den führenden Chirurgen in Europa. Der leitende Augenchirurg bei EyeLaser in Zürich kann seine Patienten in 5 Sprachen beraten.

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